Entwicklung

Entwicklung der Agenda Erwachsenenbildung

Im Dezember 2011 verabschiedete der Europäische Rat die Entschließung über eine erneuerte Agenda für Erwachsenenbildung, welche im Jahr 2020 offiziell endete. Diese Entschließung baute unter anderem auf die Mitteilungen „Man lernt nie aus (2006)“ und den Aktionsplan für Erwachsenenbildung – „Zum Lernen ist es nie zu spät (2007)“ der Europäischen Union zur Rolle der Erwachsenenbildung auf. Im Unterschied zum vorausgegangenen Aktionsplan für Erwachsenenbildung bezog sich die erneuerte europäische Agenda für Erwachsenenbildung 2011-2020 gleichermaßen auf Themen der allgemeinen und beruflichen Bildung. 

Im November 2021 wurde die neue europäische Agenda für die Erwachsenenbildung 2021-2030 vom Europäischen Rat verabschiedet. Die Entschließung steckt den Rahmen der europäischen Prioritäten zur Erwachsenenbildungspolitik bis 2030 ab.

 

 

 

 „In einer Zeit, in der wir immer häufigere und immer komplexere Übergänge durchleben (insbesondere den grünen und den digitalen Wandel) und vor gegenwärtigen und künftigen Herausforderungen stehen, kann die Erwachsenenbildung, als wichtiger Teil des lebenslangen Lernens, einen Beitrag dazu leisten, dass Volkswirtschaften und Gesellschaften stärker und resilienter werden.“ (Quelle: 2021/C 504/02)

Die neue Agenda für die Erwachsenenbildung knüpft an die europäische Säule sozialer Rechte an, in der Grundsätze der allgemeinen und beruflichen Bildung festgehalten sind. Des Weiteren wird die Agenda unter anderem:

  • Die vom Rat im Strategierahmen „ET 2020“ festgelegten Ziele fortsetzen, ergänzen und konsolidieren;
  • Im Rahmen der Empfehlung des Rates für Weiterbildungspfade, die Verbesserung von Grundfertigkeiten ermöglichen;
  • Die berufliche Bildung als Bildungsweg stärken und Bildung als lebenslange Aufgabe bewerben;
  • Lebenslanges Lernen aus einer ganzheitlichen Perspektive inklusive aller Formen und Stufen der Bildung betrachten.

Umsetzung der Agenda

Die Umsetzung der Agenda für Erwachsenenbildung in den einzelnen Mitgliedstaaten erfolgt durch nationale Koordinierungsstellen, im Einklang mit den nationalen Gegebenheiten und Kontexten. Der Rat der Europäischen Union hält fest, dass die Erwachsenenbildung in Europa einen ganzheitlichen Ansatz erfordert, unter Berücksichtigung aller politischen Ebenen und der Vielfalt der Modelle der Erwachsenenbildung. Dabei unterliegen alle Ebenen dem übergeordneten Ziel, die Bereitstellung und Förderung formaler, nichtformaler und informeller Lernangebote für alle Menschen zu verbessern.