Die Europäische Säule sozialer Rechte

Hintergrund

Die Förderung eines sozialen Europas wurde bereits im Jahr 2017 durch das Europäische Parlament, den Rat und die Kommission auf dem Göteborger Gipfel proklamiert. Die Europäische Säule sozialer Rechte unterstützt das Vorhaben, ein inklusives, faires und nachhaltiges Europa zu gestalten. Sie beruht auf den Prinzipien der Solidarität, der Chancengleichheit, der verbesserten Arbeits- und Lebensbedingungen, des Sozialschutzes und der Möglichkeit zu einer hochwertigen und inklusiven Bildung.

Aktionsplan der Europäischen Säule sozialer Rechte

Zur Schaffung einer gerechten und inklusiven Gesellschaft arbeiten europäische Organe, nationale, regionale und lokale Behörden sowie Sozialpartner und die Zivilgesellschaft zusammen. Die Umsetzung der Vorhaben erfolgt durch die Mitgliedstaaten.

Drei konkrete europäische Kernziele beschreiben dabei das gemeinsame Zielvorhaben Europas, welches laut der Europäischen Kommission bis Ende 2030 erreicht werden soll. Die Richtschnur zum Aufbau eines sozialen

 

Europas bilden die im März 2021 veröffentlichten 20 Grundsätze der Europäischen Säule sozialer Rechte. Die einzelnen Grundsätze sollen faire und gut funktionierende Arbeitsmärkte sowie den sozialen Zusammenhalt fördern. Zur praktischen Umsetzung dient ein Aktionsplan und die darin enthaltenen konkreten Maßnahmen. Die Grundsätze und Ziele für 2030 werden dabei unter drei Gesichtspunkten zusammengefasst:

  • Chancengleichheit und gleichberechtigter Zugang zum Arbeitsmarkt,
  • faire Arbeitsbedingungen und
  • Sozialschutz sowie Inklusion.

 

 

 

Allgemeine und beruftliche Bildung und lebenslanges Lernen

Einer der 20 Grundsätze der Säule sozialer Rechte ist das Recht der Europäerinnen und Europäer auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslangem Lernen. Im Zentrum steht dabei der Erwerb von Kompetenzen, die es jeder Person ermöglichen, vollständig am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und Übergänge auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu bewältigen. In diesem Sinne verbessert die Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung von Erwachsenen nicht nur die Beschäftigungsfähigkeit, sondern auch die soziale Gerechtigkeit in Europa. Im Aktionsplan wird unter anderem das Ziel formuliert, mindestens 80% der 16 bis 74-Jährigen mit grundlegenden digitalen Kompetenzen auszustatten und damit die digitale Qualifikationslücke zu schließen. 
Die Europäische Kompetenzagenda umfasst konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der allgemeinen und beruflichen Bildung und des lebenslangen Lernens. Demnach ist auch das Vermitteln solider Grund- und Querschnittskompetenzen, wie zum Beispiel politischer-, finanzieller-, gesundheitlicher-, und umweltbezogener Grundkompetenzen, sowie die Medienkompetenz zentral. Neben der Vermittlung der Kompetenzen spielt auch die Validierung informell erworbener Kompetenzen eine entscheidende Rolle. Die Mitgliedstaaten werden bei dem Vorhaben dieses Grundsatzes weitergehend durch die Entschließung des Rates zum europäischen Bildungsraum, dem Aktionsplan für digitale Bildung und der Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz unterstützt.